Der Einheitlicher Bewertungsmaßstab ist die Grundlage für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen. Man könnte auch sagen, dass der EBM die Preisliste für die Behandlung gesetzlich versichter Patient:innen ist.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren