Es gibt zwei Möglichkeiten bzgl. der Überweisung:
- Sie erstatten die Kosten und holen sich das Geld von Ihrer Krankenkasse durch die Vorlage der Rechnung wieder.
- Sie unterzeichnen eine Abretungsbescheinigung, mit der Ihr:e Psychotherapeut:in direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren