Konsiliarbericht

Geändert am Sa, 24 Jun, 2023 um 2:23 NACHMITTAGS

Der Psychotherapeut benötigt für die Behandlung neben der reinen psychotherapeutischen Diagnostik auch eine medizinische Einschätzung. Dies geschieht durch ärztliches Personal. Dieses ist in der Regel der Hausarzt, ein Kinderarzt, ein Psychiater oder seltener der Facharzt einer anderen Fachrichtung. Die ärztliche Einschätzung wird dann in einem Konsiliarbericht festgehalten. 

Es geht insbesondere darum, mögliche körperliche Ursachen für die psychischen Symptome auszuschließen. Sollte nämlich eine körperliche Ursache, wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion, die Ursache für Niedergeschlagenheit als Teil der depressiven Symptomatik sein, sollte die Behandlung der Schilddrüsenunterfunktion vorerst behandelt werden, da ohne dies die Symptome trotz Psychotherapie bestehen bleiben können. 

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