Kostenerstattung

Geändert am Sa, 24 Jun, 2023 um 2:27 NACHMITTAGS

Kostenerstattung meint die nachträgliche Übernahme von entstandenen Kosten. Im Kontext dieser Webseite geht es um entstandene Kosten für Gesundheitsleistungen in Form einer ambulanten Psychotherapie. Die Kostenerstattung ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt. 

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