Ja, unseres Wissen nach ist dies möglich. Da die Kostenerstattung eine privat beschaffte Gesundheitsleistung darstellt, ist offiziell eine Abrechnung nach GOP indiziert. In diesem Fall ist daher auch eine Honorarvereinbarung möglich.
WICHTIG: Dies gilt unseres Wissens nach jedoch NICHT bei einer Abrechnung nach EBM.
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