Die Anzahl der Sitzung richtet sich nach der psychotherapeutischen Einschätzung. Häufig werden erst 4 probatorische Sitzungen bewilligt, damit die diagnostische Einschätzung stattfinden kann. Anschließend verfasst Ihr:e private:r Psychotherapeut:in einen Bericht, in dem die Sitzungsanzahl psychotherapeutische begründet benannt wird. Dies wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft und je nach deren Einschätzung bewilligt, gekürzt oder abgelehnt. Eine Kurzzeittherapie geht über 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie in der Regel insgesamt über 60 Sitzungen für Erwachsene.
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