Das Ergebnis des Sprechstundentermin wird in Form der “Individuellen Patienteninformationen zur Psychotherapeutischen Sprechstunde”, der sogenannten PTV 11, dokumentiert. Diese ist in gewisser Weise die „Eintrittskarte“ in die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Das gilt auch, wenn aufgrund von Versorgungslücken eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren angestrebt wird.
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