Unser Service beinhaltet ausschließlich die Abwicklung adminstrativer Aufgaben für einen schnellen Behandlungsbeginn.
Sobald Ihr Antrag für die probatorischen Sitzungen bei Ihrem/Ihrer Psychotherapeut:in der Wahl bewilligt wurden, können Sie die Therapie beginnen und der Prozess ist von unserer Seite abgeschlossen.
Die weiteren Sitzungen werden in der Regel auch von der Krankenkasse übernommen. Dessen Beantragung übernehmen jedoch nicht wir, sondern Ihr:e Psychotherapeut:in, welche:r entscheidet welcher Stundenumfang indiziert ist.
Demnach bitte wir Sie sich bei weiteren Fragen bezüglich des Therapieverlaufes mit Ihrem/Ihrer Psychotherapeut:in in Verbindung zu setzen.
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