Die Anzahl der Sitzung richtet sich nach Ihrer psychotherapeutischen Einschätzung. Häufig werden erste 4 probatorische Sitzungen bewilligt, damit die diagnostische Einschätzung Ihrerseits stattfinden kann. Anschließend verfasst Sie einen Bericht, in dem Sie die Sitzungsanzahl psychotherapeutisch begründet benennen. Dies wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.
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