Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Sitzungen oder eine maximale Erstattungssumme?

Geändert am Mo, 26 Jun, 2023 um 1:23 NACHMITTAGS

Die Anzahl der Sitzung richtet sich nach Ihrer psychotherapeutischen Einschätzung. Häufig werden erste 4 probatorische Sitzungen bewilligt, damit die diagnostische Einschätzung Ihrerseits stattfinden kann. Anschließend verfasst Sie einen Bericht, in dem Sie die Sitzungsanzahl psychotherapeutisch begründet benennen. Dies wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.  

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren