Probatorische Sitzungen können als Probesitzungen verstanden werden. Sie sollen im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. Ziel der probatorischen Sitzungen ist die weitere diagnostische Untersuchung, die Feststellung der Eignung eines/einer Patient:in für ein bestimmtes
Psychotherapieverfahren und die Einleitung einer ambulanten Psychotherapie. Zusätzlich sollen Patient:in und Psychotherapeut:in in diesen Sitzungen für sich besser entscheiden können, ob Sie sich eine Behandlung gemeinsam vorstellen können, also ob eine ausreichende Passung zwischen beiden Parteien vorherrscht, zum Beispiel um sich ausreichend zu vertrauen.
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