Die Erstattung der Kosten wird in der Regel in vollem Umfang übernommen. Dies bezieht sich auf die bestehenden rechtlichen Regelungen. Manchmal müssen die Krankenkassen juristisch davon überzeugt werden, was jedoch durch unsere Kooperationspartner übernommen wird.
Aus unserer Sicht gibt es abrechnungstechnisch zwei Arten von Patient:innen. Am Beispiel von 50-minütigen Therapiesitzungen zeigen wir Ihnen mögliche Aberchnungsempfehlungen sowie deren Vorteile auf:
Unterschiede der Patient:innen | Abrechnung | Möglicher Mehrverdienst je Sitzung |
"leicht" erkrankte Patient:innen | 112,30 € (EBM) statt TfP/PA 92,50 € / VT 100,55 € (2,3-GOP) | +19,80 € für TfP/PA & 11,75 € für VT |
schwer erkrankte Patient:innen | 135,52 (TfP/PA 3,4 GOP) / 135,52 (VT 3,1 VT) statt 112,30 € (EBM) | +23,22 € für alle Verfahren (bei unterschiedlichen Steigerungssätzen, VT: 3,1; TfP/PA: 3,4) |
Nach unseren Erfahrungen werden bei einer adäquaten Begründung (!) für einen erhöhten Steigerungssatz (also höher als 2,3-facher GOP-Satz) auch diese bewilligt! Welche adäquaten Begründungen für einen erhöhten Steigerungssatz verwendet werden können, können Sie im Austausch mit uns erfahren.
Viele Krankenkassen erstatten die Kosten auch nach EBM, wenn dies von Psychotherapeut:innenseite gewünscht ist. Der aktuelle Satz pro Sitzung liegt für alle Therapieverfahren bei einer 50-minütigen Sitzung bei 112,30 €.
Je nach Bedarf können noch weitere Leistungen abgerechnet werden, wie zum Beispiel das Durchführen von Testungen.
Registrieren Sie sich jetzt hier oder vereinbaren Sie hier ein kostenfreies Informationsgespräch, um all Ihre Fragen und Anliegen zu klären.
Tepavi ist aktuell nicht für Sie verfügbar? Dann tragen Sie sich gerne hier in unseren Newsletter ein, wenn Sie erfahren wollen, wenn sich das ändert.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren