Psychotherapeut:in mit Krankenkassenzulassung

Geändert am Sa, 24 Jun, 2023 um 2:22 NACHMITTAGS

Psychotherapeut:innen mit sogenannter Kassenzulassung dürfen direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Dies meint, dass die Behandlung über die Krankenkassenkarte der Versichten abgerechnet wird, was für Patient:innen wie Psychotherapeut:innen in der Regel unaufwendig ist. Die Anzahl an Kassenzulassungen wird in Deutschland zentral geregelt und ist auf eine bestimmte Anzahl gedeckelt. Daher kommt es in Deutschland in einigen Regionen vor, dass es mehr Psychotherapeut:innen als Kassenzulassungen gibt. Die Psychotherapeut:innen ohne Kassenzulassungen sind keineswegs weniger qualifiziert. Sie arbeiten häufig in einer Privatpraxis, in einer Psychiatrischen Klinik oder in anderen Behandlungs- und/oder Forschungsbereichen der Psychotherapie.  

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