Private:r Psychotherapeut:in

Geändert am Sa, 24 Jun, 2023 um 2:22 NACHMITTAGS

Private Psychotherapeut:innen verfügen über dieselbe Qualifikation (mögliche Zusatzqualifikationen ausgenommen) wie Psychotherapeut:innen mit Krankenkassenzulassung. Da Sie jedoch nicht über eine Krankenkassenzulassung verfügen, ist die Abrechnung der Behandlungskosten nicht mit der Krankenkassenkarte möglich. Daher behandeln private Psychotherapeut:innen häufig private Patient:innen oder gesetzlich versicherte Patient:innen, die die Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen können, was dann als Selbstzahler:in bezeichnet wird. Die Behandlung gesetzlich versicherter Patient:innen ist nur nach einer Antragstellung mit individueller Prüfung und Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse möglich, was sich dann Kostenerstattung bei einer Bewilligung bezeichnet. 

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