Private Psychotherapeut:innen verfügen über dieselbe Qualifikation (mögliche Zusatzqualifikationen ausgenommen) wie Psychotherapeut:innen mit Krankenkassenzulassung. Da Sie jedoch nicht über eine Krankenkassenzulassung verfügen, ist die Abrechnung der Behandlungskosten nicht mit der Krankenkassenkarte möglich. Daher behandeln private Psychotherapeut:innen häufig private Patient:innen oder gesetzlich versicherte Patient:innen, die die Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen können, was dann als Selbstzahler:in bezeichnet wird. Die Behandlung gesetzlich versicherter Patient:innen ist nur nach einer Antragstellung mit individueller Prüfung und Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse möglich, was sich dann Kostenerstattung bei einer Bewilligung bezeichnet.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren